Redaktionsstatut
1. Präambel
Das Projekt brandmelder des Netzwerks Klimajournalismus Deutschland (NKD) dient der kritischen Beobachtung, Einordnung und Verbesserung der Klima-Berichterstattung in deutschen Medien. Ziel ist es, journalistische Qualität und Verantwortung im Kontext der Klimakrise zu fördern, konstruktive Kritik zu üben und den öffentlichen Diskurs über den Journalismus selbst zu bereichern. brandmelder versteht sich als Beitrag zu einer informierten, faktenbasierten und demokratisch verantworteten Medienöffentlichkeit. Die Redaktion orientiert sich an den Grundsätzen, die in der “Charta für Klimajournalismus” des NKD formuliert sind.
2. Redaktionelle Unabhängigkeit
(1) Die Redaktion arbeitet unabhängig von politischen, wirtschaftlichen oder institutionellen Interessen – einschließlich der Trägerorganisation NKD.
(2) Kein Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsstelle des NKD darf in redaktionelle Entscheidungen eingreifen.
(3) Die Redaktion verpflichtet sich zu journalistischer Sorgfalt, Fairness, Transparenz und zur Einhaltung des Pressekodex des Deutschen Presserats.
3. Redaktionelle Ziele und Aufgaben
(1) brandmelder beobachtet, analysiert und kommentiert regelmäßig:
- Fehlentwicklungen, blinde Flecken oder Desinformationen in der Klima-Berichterstattung,
- strukturelle Bedingungen in Redaktionen, die Einfluss auf Klimaberichterstattung haben (z. B. Ressortlogik, Ausbildung, Zeitdruck, finanzielle Verflechtungen, Einflüsse von außen)
(2) Unsere Kritik beruht stets auf Fakten, ist nachvollziehbar begründet und möglichst lösungsorientiert formuliert. (3) Die Redaktion versteht sich als transparente und dialogorientierte Instanz – sie sucht den Austausch mit Medienschaffenden, Wissenschaft und Öffentlichkeit.
4. Zusammensetzung der Redaktion
(1) Die Redaktion besteht aus Journalist*innen, die vom Kernteam des NKD berufen werden.
(2) Die Redaktion wählt aus ihrer Mitte eine Redaktionsleitung, die die Arbeit koordiniert.
(3) Eine Amtszeit dauert ein Jahr, Wiederwahl ist möglich.
(4) Die Redaktion kann externe Expert*innen (z. B. aus Medienforschung, Klimawissenschaft, Kommunikationswissenschaft) beratend hinzuziehen.
5. Redaktionssitzungen und Beschlussfassung
(1) Die Redaktion tagt regelmäßig (mindestens einmal im Monat).
(2) Die Redaktion berät über Themen und ihre Umsetzung.
(3) Die Redaktionsleitung hat die letzte Entscheidung in allen redaktionellen Fragen.
(4) Sitzungen können in Person, hybrid oder digital stattfinden.
6. Themenfindung und Veröffentlichungspraxis
(1) Die Redaktion entscheidet selbstständig über Auswahl, Bearbeitung und Veröffentlichungsform (Text, Podcast, Video etc.).
(2) Kritik an Medienangeboten wird stets durch eigene Recherche, Quellenprüfung und – soweit möglich – Rücksprache mit den Betroffenen abgesichert.
(3) Veröffentlichungen erfolgen unter Namensnennung der Autor:innen. In Ausnahmefällen (z. B. Schutz vor Repression) kann die Redaktion Anonymität gewähren.
7. Finanzierung und Transparenz
(1) Die Finanzierung der redaktionellen Arbeit erfolgt durch das NKD, externe Fördermittel oder projektbezogene Zuwendungen.
(2) Die Redaktion legt jährlich einen Transparenzbericht über Mittelherkunft, Ausgaben und mögliche Interessenkonflikte vor.
(3) Fördernde Institutionen haben keinen Einfluss auf Themenwahl oder redaktionelle Entscheidungen.
8. Umgang mit Fehlern
(1) Die Redaktion verpflichtet sich zu offener Fehlerkultur.
(2) Falsche oder missverständliche Veröffentlichungen werden unverzüglich korrigiert und transparent dokumentiert.
(3) Leser:innen können Korrekturhinweise oder Beschwerden einreichen; diese werden innerhalb angemessener Frist beantwortet.
9. Ethik und Verantwortung
(1) Die Redaktion achtet auf respektvollen Umgang und Diskriminierungsfreiheit und strebt Diversität in Sprache, Themenwahl und Teamstruktur an.
(2) Bei Berichterstattung über Einzelpersonen oder Organisationen gilt das Prinzip der journalistischen Fairness
10. Inkrafttreten und Änderung des Statuts
(1) Dieses Redaktionsstatut tritt nach Beschluss durch die Redaktion und Zustimmung des NKD-Kernteams in Kraft.
(2) Änderungen des Statuts bedürfen der Zustimmung der Redaktionsmitglieder und des Kernteams.
Du willst unsere Arbeit unterstützen?
Brandmeldung
Du bist auf Artikel oder Themen gestoßen, denen Kontext, Einordnung oder Zusammenhang fehlen? Dann schick uns deinen Hinweis oder Dokumente vertraulich zu.
Spenden
Bei heißer Luft schlagen wir Alarm. brandmelder ist gemeinnützig und frei zugänglich. Mit deiner Unterstützung ermöglichst du unabhängige Recherche und Analyse – ohne Paywall.