Energie
Stichtag 25. März: Das Klimaschutzprogramm auf dem Prüfstand
Während die Koalition das Gebäudeenergiegesetz entkernt, rückt eine gesetzliche Deadline näher: Bis Ende März muss die Bundesregierung Maßnahmen vorlegen, wie sie die Klimaziele rechtlich bindend einhalten will. Wo liegen die Lücken, welche Maßnahmen wären besonders wirksam – und was passiert, wenn Berlin nicht liefert?
Jede Bundesregierung muss innerhalb des ersten Jahres einer Legislaturperiode einen Fahrplan vorlegen, wie das Land klimapolitisch auf Kurs gebracht werden soll: das sogenannte Klimaschutzprogramm. Entsprechend richtet sich der Blick in diesem Monat nach Berlin, denn der Stichtag dafür ist der 25. März.
Klar ist: Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen reichen nicht aus, damit Deutschland die gesetzlich bindenden Klimaziele erreicht. Das zeigen zahlreiche Studien und Ende Januar wurde dies auch durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Ausgangspunkt war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die 2023 das Klimaschutzprogramm der Vorgängerregierung vor das Verwaltungsgericht Berlin gebracht hatte.
Der Druck auf die Bundesregierung, die Klimaschutzmaßnahmen weiter zu verschärfen, ist also eigentlich hoch. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth kündigte nach dem Urteil sogar an, man werde das Klimaschutzprogramm nicht nur nachschärfen, sondern alle Defizite „heilen“.
Ende Februar, einen Monat vor dem neuen Klimaschutzbericht, haben sich CDU und SPD aber darauf geeinigt, das (Reminder: 2020 unter einer CDU-Kanzlerin beschlossene) Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu entkernen. Die zentrale Regelung, nach der neue Heizungen um mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll abgeschafft werden. Damit würde der sowieso-schon-Problemsektor Gebäude die Klimaschutzlücke noch weiter aufreißen.
Umso wichtiger ist es, dass Journalist*innen Ende März genau hinschauen, was die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm liefert. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Klimaschutzprogramm:
Was genau ist das Klimaschutzprogramm?
Das deutsche Klimaschutzgesetz legt fest, bis 2030 die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bis 2040 um mindestens 88 Prozent und spätestens 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Basierend darauf muss die Bundesregierung regelmäßig ein Klimaschutzprogramm vorlegen, in dem sie darlegt, mit welchen Maßnahmen, wie viel Tonnen CO₂ konkret eingespart werden – bloße Absichtsbekundungen reichen also nicht.
Wo steht Deutschland aktuell?
„Einhaltung des Emissionsbudgets bis 2030 unsicher“, urteilte der Expertenrat für Klimafragen vergangenes Jahr im Mai. Heißt: Verkehr und Gebäudesektor schaffen es nicht, sektorübergreifend könnte es gerade noch ausreichen. Aber für die Jahre nach 2030 „zeigen die Projektionsdaten eine deutliche und im Zeitverlauf zunehmende Zielverfehlung“. In Zahlen bedeutet das: bis zum Jahr 2045 204 Millionen Tonnen CO₂ zu viel. Der im Februar geleakte erste Entwurf des neuen Klimaschutzprogramms scheint wie eine vorweggenommene Bestätigung: Das Klimaziel für 2030 würde knapp verfehlt, Klimaneutralität im Jahr 2045 ließe sich mit den bisher geplanten Maßnahmen nicht erreichen. So wie es das Umweltbundesamt bereits in seinem Bericht 2025 geschrieben hat.
Der neue Bericht vom 14. März 2026 zeigt: Der Rückgang klimaschädlicher Emissionen hat sich verlangsamt, 2025 waren es nur eine Million Tonnen CO₂-Äquivalente weniger, minus 0,1 Prozent. Ab 2026 müssen sie um 42 Millionen runter, pro Jahr.
In welchen Bereichen sehen Expert*innen das größte Potenzial, um CO₂ einzusparen?
In denen, die ihre Ziele bisher am deutlichsten verfehlt haben: Gebäude und Verkehr. Im Gebäudesektor ist eine Reduktion auf 65 Mio. Tonnen CO₂ bis 2030 möglich – hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) ausgerechnet. Allein ein Tempolimit auf Autobahnen und Landstraßen kann bis zu 8 Millionen Tonnen CO₂ pro Jahr einsparen. „Eigentlich ist es ganz einfache Physik, und jeder lernt es in der Mittelstufe: Der Energieverbrauch steigt mit dem Quadrat der Geschwindigkeit an“, sagt Udo Becker, Verkehrsökologe an der TU Dresden. Was noch geht: Feste Solardachquoten für Neubauten, mehr E-Autos auf die Straße und konsequente Digitalisierung. Allein letzteres könnte bis 2030 43 bis 80 Millionen Tonnen CO₂ einsparen, hat der Branchenverband Bitkom ausgerechnet.
Was passiert, wenn die Bundesregierung nicht liefert?
Eigentlich gibt es nach Einschätzung mehrer Rechtsgutachten sogar ein „Verschlechterungsverbot“ beim Klimaschutz, gut erklärt im Podcast Lage der Nation (Themenschwerpunkt ab Minute 43:35), eine Abschwächung der Klimaschutzmaßnahmen wäre also verfassungswidrig. Die DUH hat bereits eine weitere Klage angekündigt, sollte die Bundesregierung die Frist verstreichen lassen oder ein mangelhaftes Klimaschutzprogramm vorlegen. Parallel läuft auch eine Verfassungsbeschwerde von Greenpeace und Germanwatch für besseren Klimaschutz, die Zukunftsklage, die gerade in die nächste Runde beim Bundesverfassungsgericht geht. Juristischen Rückenwind liefert das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem Jahr 2025, das eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht anerkennt und Staaten zu ambitioniertem Klimaschutz verpflichtet.
Weiterführende Quellen & Dokumente
Offizielle Berichte & Daten
- Umweltbundesamt (UBA): Treibhausgasdaten 2025 (März 2026) – Aktuelle Bilanz: Der Emissionsrückgang stockt (-0,1 %). Belegt die enorme Lücke zu den Zielen ab 2026 (42 Mio. t Einsparung/Jahr nötig).
Umweltbundesamt (UBA): Treibhausgas-Emissionen 2025 & Projektionsdaten – Die aktuelle Datenbasis für die Klimaziele. - Expertenrat für Klimafragen: Prüfbericht zur Emissionsberechnung – Unabhängige Bewertung, ob die Regierungszahlen realistisch sind.
- Klimaschutzgesetz (KSG): Gesetzestext im Original – Die rechtliche Grundlage für alle Fristen und Sektorziele.
Urteile & Rechtliche Einordnung
- Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Pressemitteilung zum Urteil gegen das Klimaschutzprogramm – Warum die Regierung nachbessern muss.
- Internationaler Gerichtshof (IGH): Gutachten zu Klimapflichten der Staaten (2025) – Die völkerrechtliche Einordnung des Klimaschutzes als Menschenrecht.
- Rechtsgutachten „Verschlechterungsverbot“: Greenpeace/DUH-Analyse zur GEG-Entkernung – Die juristische Argumentation gegen das Aufweichen von Klimamaßnahmen.
Analysen & Potenzialstudien
- Deutsche Energie-Agentur (dena): Gebäudereport 2026 – Fakten und Zahlen zum Sanierungsstau und Einsparpotenzialen.
- Bitkom-Studie: Klimaeffekte der Digitalisierung bis 2030 – Wie viel CO₂ durch smarte Steuerung gespart werden kann.
- Lage der Nation (Podcast): Folge zu Klimaklagen & Verschlechterungsverbot – Ausführliche journalistische Einordnung der aktuellen Rechtslage.